Weiterhin sind sämtlich Bivacchi IM Nationalpark verschlossen. Dies gilt nach Rücksprache mit den Verantwortlichen beim Park bis mindestens Ende Juli. Was danach kommt, hängt auch von den neuen Dekreten ab, denn die aktuell gültigen laufen dann aus. Die Tendenz geht aber wohl eher nicht in Richtung Öffnung.
Die Bivacchi AUßERHALB des Parks sind geöffnet und „nur“ mit einem Betretungsverbot belegt. Aktuelle Infos liegen mir dazu von Rina, Pozzolo und Orfalecchio (zwar im Park, doch keine offizielle Parkhütte) vor, diese sind nicht geschlossen. Auch so gut wie alle anderen Bivacchi im VCO sind geöffnet (mir ist auf den vielen Touren, die ich derzeit unternehme, noch kein geschlossenes untergekommen) und dann meist mit einem Schild „nur im Notfall benutzbar“ versehen.
Bei den bewarteten Rifugi geht es hingegen langsam aber sicher in die richtige Richtung. Eine neue Verordnung vom 29. Juni erlaubt deren Benutzung auch ohne eigenen Schlafsack und Hüttenschuhe (die Betreiber sorgen für eine entsprechende Desinfektion) und der Mindestabstand zwischen den Lagerplätzen wurde auf einen Meter reduziert. Hier kehrt also fast schon wieder Normalität ein.
Dies würde theoretisch auch für die Bivacchi vielerlei Möglichkeiten eröffnen, doch da scheint nach wie vor der Wille für Veränderung zu fehlen.
Corte Bue und Cortechiuso waren diese Woche offen (nur für Notfälle)
Pian di Boit war verschlossen
Nur die staatlichen Hütten, also Colma, Mottac, Ragozzale, In la Piana, Bondolo, Straolgio, Scaredi, Bocchetta di Campo und Pian di Boit sind wirklich abgeschlossen. Alle anderen im Park als auch außerhalb sind geöffnet, dürfen jedoch nur im Notfall betreten werden.
Guten Tag
Vielen Dank für die Mitteilung bezüglich der aktuellen Situation. Für mich ist noch unklar, ob der Park an sich geöffnet ist oder ob dieser offiziell nun nicht betreten werden darf?
Weiter stellt sich mir noch die Frage, ob im Park mit einem eigenen Zelt übernachtet werden darf?
Freundliche Grüsse
Samuel
Der Park kann nicht geschlossen werden, es ist nicht möglich, ein Gebiet einfach abzuriegeln. Dies wäre die Wunschvorstellung der Behörde gewesen, besitzt aber glücklicherweise keine gesetzliche Grundlage. Auch zelten ist kein Problem. Das wollte die Behörde eigentlich ebenfalls untersagen, was sich aber mit einem regionalen Gesetz beißt. Dies verbietet zwar das freie Campieren, ein „Biwak“ für eine Nacht ist jedoch erlaubt.